Hier lernen Sie die Personen kennen, die die berufsständische Organisation des Bayrischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes mit Leben füllen und sich für die Belange des Unternehmertums und des Zimmererhandwerks einsetzen. In den nachfolgenden Bildergalerien lernen Sie die einzelnen Persönlichkeiten durch Klick auf das jeweilige Bild kennen.
Die Mitgliederversammlung ist die oberste Instanz. Sie setzt sich aus Vertretern der angeschlossenen Zimmerer-Innungen und Fachgruppen Zimmerer in Bayern zusammen.
Der Gesamtvorstand ist für alle Angelegenheiten des Landesinnungsverbandes zuständig, soweit sie nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften oder durch die Bestimmungen der Satzung anderen Organen vorbehalten sind. Neben haushaltstechnischen Belangen bereitet der die von der Mitgliederversammlung zu fassenden Beschlüsse vor und führt sie entsprechend aus.
Das Präsidium ist der geschäftsführende Teil des Gesamtvorstands. Es handelt entsprechend der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Dabei vertritt der Präsident den Verband gerichtlich und außergerichtlich.
Zur Bearbeitung betrieblicher Themenstellungen, die mit dem jeweiligen Verbandsservicebereich korrespondieren, werden von der Mitgliederversammlung Fachausschüsse eingesetzt. Sie sind mit Unternehmern und Unternehmerinnen besetzt und befassen sich kontinuierlich mit Problemen und Aufgaben zum Berufsstand des Zimmererhandwerks. Sie beschließen in einfacher Stimmenmehrheit ihre Beratungsergebnisse und berichten diese an den Gesamtvorstand.
Zur Bearbeitung ausgewählter Tätigkeitsbereiche des Berufsbildes und den damit zusammenhängenden Fragen kann die Mitgliederversammlung Fachbereiche des Zimmererhandwerks wählen. Sie sind mit Unternehmern und Unternehmerinnen besetzt, beschließen in einfacher Stimmenmehrheit ihre Beratungsergebnisse und berichten diese an den Gesamtvorstand.
Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erbringen Vertretungs-, Informations- und Serviceleistungen gegenüber den angeschlossenen Zimmerer-Innungen und Fachgruppen Zimmerer sowie deren Mitgliedern entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung. Dabei unterstützen sie die Organe und Gremien des Verbandes durch die Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen oder die Erledigung von Aufträgen.