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"Brandschutzschalter"-Einbau: So machen Sie es richtig!

Seit Anfang 2016 liegt die DIN VDE 0100-420: 2016-02 vor. Unter anderem enthält sie für den Holzhausbau eine Vorgabe für Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen, umgangssprachlich auch "Brandschutzschalter" genannt. Diese müssen aber nach Auffassung des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, ZDB, nicht zwingend eingebaut werden. Entscheidend ist die vertragliche Regelung.

Über die Hintergründe und den aktuellen Stand der Diskussion informiert der ZDB in seinem Merkblatt, das unten zum Herunterladen bereitsteht.

Zur Vertragsgestaltung, insbesondere mit privaten Bauherren, ergeben sich zwei Alternativen:

  1. Der Auftragnehmer vereinbart im Bauvertrag die Anwendung der
    DIN VDE 0100-420:2016-02. Dann müssen Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen eingebaut werden. Die hierdurch bedingten Mehrkosten sind in diesem Fall einzukalkulieren.

  2. Der Auftragnehmer vereinbart im Bauvertrag, dass Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen nicht eingebaut werden müssen, indem er den Abschnitt 421.7 der DIN VDE 0100-420:2016-02 ausdrücklich ausschließt. Dieser Abschnitt normiert die Pflicht zum Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen.

Der ZDB argumentiert, dass die DIN VDE 0100-420:2016-02 noch keine anerkannte Regel der Technik ist, da sie in der (Bau-) Praxis noch nicht allgemein anerkannt ist, d. h. nicht durchweg in den Kreisen der betreffenden Techniker bekannt und als richtig anerkannt ist.

Hier das ZDB-Merkblatt mit allen Infos zum Thema:

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